"Killermaschine"? - Roboterhund "Spot" verursacht Ärger, wenn er bewaffnet ist | krone.at

2021-12-07 06:10:01 By : Ms. Helen Chen

Die Bekanntgabe Ihres Bundeslandes hilft uns, Ihnen noch mehr regionale Inhalte zur Verfügung zu stellen.

Bisher war der Roboterhund „Spot“ von Boston Dynamics nur als Tanz- oder letztlich Putzmaschine bekannt. Der Roboter könnte aber auch anders sein, sind die Mitglieder des Internet-Kollektivs MSCHF überzeugt und bewaffneten „Spot“ kurzerhand für ihre neueste Kampagne. Das findet der Hersteller gar nicht lustig.

„Spot's Rampage“ heißt die neueste MSCHF-Kampagne, bei der Internetnutzer über die Website www.spotsrampage.com aus der Ferne die Kontrolle über den Roboterhund übernehmen und ihn durch eine Kunstgalerie mit Imitationen bekannter Werke führen können. Das Besondere: Auf der Spots-Rückseite befindet sich ein Paintball-Marker, der über die Web-App ausgelöst werden kann. Aus der bisher so freundlichen Maschine wird ein schießender „Killerroboter“.

Boston Dynamics verurteilt "gewaltfördernde Repräsentation" Hersteller Boston Dynamics gefällt das - wenig überraschend - überhaupt nicht. Am vergangenen Freitag twitterte das Unternehmen: „Wir verurteilen die Präsentation unserer Technologie auf eine Weise, die Gewalt, Schaden oder Einschüchterung fördert. Unsere Mission ist es, überraschend leistungsstarke Roboter zu entwickeln und zu liefern, die die Gesellschaft inspirieren, begeistern und positiv beeinflussen. "

Schlecht für Image und Geschäft Laut Michael Perry, Vice President of Business Development bei Boston Dynamics, verbieten die Nutzungsbedingungen von Spot den gewaltsamen Einsatz des Roboters. "Die wichtigsten Dinge, die wir vermeiden wollen, sind Dinge, die Menschen schaden, Menschen einschüchtern oder gegen das Gesetz verstoßen", sagte Perry dem Magazin Wired und fügte hinzu, dass dies nicht nur ein moralischer, sondern auch ein kommerzieller Aspekt für das Unternehmen sei. Mit anderen Worten: Sie befürchten durch das negative Image Verluste für Ihr Geschäft.

„Einsatz für Polizei und Militär“ Genau darum geht es bei MSCHF aber: Jedes Mal, wenn man Spot tanzen sieht, denkt man, wie glücklich Spot ist, erklärt Kollektivmitglied Daniel Greenberg. "Aber wenn wir offen darüber sprechen, wofür es in der realen Welt verwendet wird, könnte man sagen, es ist Polizei, man könnte sagen, es ist Militär."

Angebote abgelehnt Dem Bericht zufolge soll Boston Dynamics den Künstlern zwei zusätzliche Spots angeboten haben, um die Aktion abzubrechen und den Paintball-Markierer zu entfernen – vergebens. Laut Perry soll das Unternehmen auch angeboten haben, MSCHF bei der Kampagne mit technischer Unterstützung und zusätzlichen Spots zu unterstützen, sofern das Kollektiv die „Waffe“ demontiert. Aber trotzdem blitzte Boston Dynamics ab.

Spot droht mit Shutdown per „Kill-Switch“ Dort denkt man nun darüber nach, den Roboter per „Kill-Switch“ aus der Ferne zu deaktivieren – schließlich muss sich Spot regelmäßig mit Firmenservern verbinden. "Wir ringen damit", wird Perry von Boston Dynamics zitiert. MSCHF soll dem Bericht zufolge jedoch darauf vorbereitet sein und einen „Workaround“ parat haben. Wie der Konflikt endet, bleibt abzuwarten.

Willkommen in unserer Gemeinschaft! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf die Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht auch das krone.at-Forum zur Verfügung.

Nutzerbeiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Betreibers / der Redaktion oder von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion / Betreiber von den Inhalten dieses Diskussionsforums. KMM behält sich insbesondere das Recht vor, Beiträge zu löschen, die gegen geltendes Recht verstoßen, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechen oder dem Ruf von KMM zuwiderlaufen, diesbezüglich Schadensersatzansprüche gegen den betroffenen Nutzer geltend zu machen, die Nutzerdaten für Zwecke der Rechtsverfolgung und Meldung strafrechtlich relevanter Beiträge (siehe auch AGB).

Angaben nach ECG und Mediengesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Dienstleister Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien