Coronaschutz vs. Hautgesundheit: Was vor Maskendermatitis schützt – ZWP online – das Nachrichtenportal für die Dentalbranche

2022-05-21 20:18:14 By : Mr. Adonis Su

Foto: eldarnurkovic – stock.adobe.com

Das Tragen einer FFP2-Schutzmaske wird auch in Zukunft in vielen Arbeitsbereichen, aber auch bei manchen Freizeitaktivitäten nötig sein, um die Ausbreitung der Coronapandemie einzudämmen. Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) spricht sich ausdrücklich für Maskenschutz im medizinischen Bereich und im öffentlichen Nahverkehr aus. Mit dem Masketragen können Hautirritationen und Hautprobleme einhergehen, die unter dem Begriff Maskendermatitis zusammengefasst werden. Wer aus beruflichen Gründen dauerhaft eine Maske tragen muss, sollte bestimmte Empfehlungen beachten: Milde Reinigung, milde Cremes und Maskenpausen. Alkoholhaltige Desinfektion im Gesicht ist zu vermeiden.

Das Tragen einer Maske als Schutz vor Ansteckung und Weitergabe des Coronavirus ist ein Bestandteil des Alltags geworden, der zwar lästig, aber unverzichtbar ist. „Für viele Menschen wird die FFP2-Maske weiterhin ein täglicher Begleiter sein, denn der Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Pflegeheimen oder in Kliniken, geht vor“, sagt Professor Dr. med. Peter Elsner, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG). Für den Dermatologen besteht kein Zweifel, dass das Masketragen auch in Zukunft in einigen Bereichen unverzichtbar ist, wozu der öffentliche Nahverkehr, das Treffen größerer Menschengruppen in geschlossenen Räumen und vor allem das Arbeiten im Gesundheitswesen gehören. „Wir hatten schon vor der Coronapandemie einige Erkenntnisse darüber, wie die Gesichtshaut auf das Tragen einer Maske reagiert: Sie wird mitunter gereizt, reagiert mit Entzündungen oder Juckreiz“, so Elsner. Unter der Maske sind der Feuchtigkeitsgehalt der Hornschicht und der Verlust von Wasser durch die Haut erhöht. Die Hautbarriere gerät in Mitleidenschaft. Hauttemperatur, Talgproduktion und der pH-Wert steigen an. Das Hautmilieu ist infolge des Okklusionseffekts der Maske gestört. Durch die mechanische Reibung auf der Gesichtshaut verschlechtert sich das Hautbild vor allem bei bereits bestehenden Hauterkrankungen wie beispielsweise Akne oder Rosazea.

Dermatologinnen und Dermatologen berichten, dass die Zahl von Menschen mit einer Gesichtsdermatitis seit Beginn der Coronapandemie in der Bevölkerung insgesamt angestiegen ist. „Für den privaten Bereich wurde eine Zunahme von Hautveränderungen im Gesicht durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) bereits aufgezeigt; an Daten für berufliche Kollektive mangelte es“, erklärt Professor Dr. med. Christoph Skudlik, Chefarzt am Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück und am BG Klinikum Hamburg. Daher untersuchten Forscherinnen und Forscher vom iDerm in einem niedersächsischen Krankenhaus der Maximalversorgung, wie sich das Masketragen auf die Gesichtshaut von Beschäftigten auswirkt, die in unterschiedlichen pflegerischen oder therapeutischen Bereichen der Klinik tätig sind.

Im Rahmen einer empirischen Untersuchung im November 2021 nahmen 192 Beschäftigte im Gesundheitsdienst an der schriftlichen Befragung zum Thema Auswirkungen des MNS – darunter auch FFP2-Masken – auf die Gesichtshaut teil. Die durchschnittliche tägliche Tragedauer eines MNS summiert sich vor der Pandemie auf 0,6±1,7 Stunden sowie in der Pandemie auf 9,0±1,9 Stunden. 10,9 Prozent der 192 Teilnehmenden gaben an, bereits vor Einführung der COVID-19-assoziierten Hygienemaßnahmen unter Hautveränderungen im Gesichtsbereich gelitten zu haben, die nach Eigenbeurteilung auf das Tragen eines MNS zurückzuführen seien. Für 80,7 Prozent der 192 Teilnehmenden stellten sich diese Effekte erst seit der Einführung des verpflichtenden Masketragens ein. Als häufigster Auslöser der Hautveränderung wurde das Tragen der FFP2-Maske genannt. Die pandemiebedingten Hygienemaßnahmen, vor allem das Masketragen, haben zu einem drastischen Anstieg von Hautveränderungen im Gesicht geführt und werden von den Betroffenen als belastend wahrgenommen. „Wir raten dazu, die Beschäftigten über die Prävention von Hautveränderungen zu informieren. In der berufsdermatologischen Praxis sollten individualisierte Hautreinigungs- und Hautpflegekonzepte angewendet werden“, betont Skudlik, der auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Berufs- und Umweltdermatologie der DDG ist. Professor Elsner ergänzt: „Uns ist bewusst, dass manche Menschen um ihre Gesichtshaut besorgt sind. Bei entsprechender Prophylaxe und Behandlung ist es aber nur sehr selten erforderlich, auf das Masketragen ganz zu verzichten.“

Wenn die Maskendermatitis durch den Beruf entstanden ist, sollte stets ein Hautarztbericht an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erstattet werden. Nur so erhalten Betroffene den Zugang zum ganzen Spektrum der Versorgungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, erweiterte Therapieoptionen inklusive Basistherapie, Wegfall der Rezeptgebühren, Hautschutzseminare etc.

Für die DDG-Experten Elsner und Skudlik sind durch das Masketragen entstandene Hautveränderungen im Gesicht sehr ernst zu nehmen. Die Pandemie ist jedoch noch nicht vorüber und der Maskenschutz bleibt für bestimmte Berufsgruppen unverzichtbar. Aber auch Privatpersonen sollten sich weiterhin mit FFP2-Masken schützen, wenn sie sich in größeren Gruppen in geschlossenen Räumen aufhalten oder den öffentlichen Nahverkehr nutzen.

Literatur: Symanzik C, Körbel-Peceny C, Lüttje D, Engelhardt M, Skudlik C und John S.M. Hautveränderungen durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst im Zuge der Eindämmung der COVID-19-Pandemie: eine empirische Untersuchung in einem niedersächsischen Krankenhaus der Maximalversorgung. Dermatologie in Beruf und Umwelt, Jahrgang 70, Nr. 1/2022, S. 3-11. Kreft B. Prävention und Therapie von Dermatosen, ausgelöst durch persönlichen Mund- und Nasenschutz (Medizinischer Mund-Nasen-Schutz, filtrierende Halbmasken (FFP1/FFP2/FFP3). J Dtsch Dermatol Ges 2021; 19(7):1121-1122.

Quelle: Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG)

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