Lichttherapie: Lässt blaues Licht Pickel und Fältchen verschwinden?

2021-11-22 15:21:32 By : Mr. stetson xie

Eine junge Frau bei der Lichttherapie: Blaulicht soll sich positiv auf die Hautstruktur auswirken. Aber Experten streiten über die Wirksamkeit. (Quelle: Denis Vyalov / Getty Images)

In vielen Kosmetikstudios und dermatologischen Praxen gehört die Lichttherapie (Phototherapie) zum Behandlungsangebot für einen schönen, pickel- und faltenfreien Teint. Verschiedene Hersteller bieten sogar Lichttherapiegeräte für den Heimgebrauch an. Sanfte und schmerzfreie Lichtimpulse sollen die Hauterneuerung anregen und Entzündungsreaktionen lindern.

Aber stimmt das? Oder steckt hinter den blauen und roten Lichtimpulsen gar ein Gesundheitsrisiko?

In der Phototherapie wird sichtbares Licht – nicht UV-Licht – in unterschiedlichen Wellenlängen, Dosen und Intensitäten – je nach Schwerpunkt der Therapie – eingesetzt. Bei der Blaulichttherapie wird beispielsweise sichtbares blaues Licht, also Licht mit Wellenlängen von 420 bis 480 Nanometer, verwendet. Es wird über Leuchtstofflampen, Halogenlampen oder LEDs auf die Haut gestrahlt.

Blaues Licht wird nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz hauptsächlich im Rahmen der Phototherapie zur Behandlung oder Vorbeugung des Neugeborenen-Ikterus (Ikterus neonatorum) eingesetzt. Das blaue Licht setzt einen photochemischen Prozess in Gang, bei dem „das wasserunlösliche Bilirubin in eine wasserlösliche Form umgewandelt“ wird und so abtransportiert und ausgeschieden werden kann.

Bei der ärztlichen Behandlung ist es wichtig, dass die Dosierung strikt eingehalten wird und die Augen des Babys geschützt werden. Blaues Licht wird auch zur Behandlung von Neurodermitis, Psoriasis und Akne verwendet.

In der kosmetischen und ästhetischen Behandlung soll die Lichttherapie das Hautbild verbessern und gegen unreine Haut und Fältchen helfen. Blauwellenlicht wird gegen entzündete und eitrige Pickel eingesetzt, mit dem Ziel, das Aknebakterium „Propionbacterium acnes“ abzutöten.

Außerdem wird häufig rotwelliges Licht mit einer Wellenlänge von 630 bis 790 Nanometern verwendet. Dem Rotlicht werden entzündungshemmende, durchblutungsfördernde und wundheilende Eigenschaften nachgesagt.

Viele Kosmetikstudios und dermatologische Praxen bieten die Lichttherapie als alleinige oder ergänzende Behandlungsmöglichkeit zur Aknebehandlung an. Verschiedene Hersteller haben Blaulichtmasken, Blaulichtstifte oder Blaulichtlampen gegen Hautunreinheiten für den Heimgebrauch im Sortiment und werben für ihren Erfolg. Die Wirksamkeit der Lichttherapie bei unreiner Haut wird in Fachkreisen noch diskutiert.

2018 haben Experten des IGeL-Monitors neun bestehende Studien zur Therapie mit Blau- und Rotlicht gesichtet. Obwohl die Studien mitunter leichte Vorteile der Lichttherapie zeigten, bewerteten die Experten die Studien als nicht ausreichend aussagekräftig. Die Vor- oder Nachteile einer Therapie mit Rot- und Blaulicht im Vergleich zur medikamentösen Standardtherapie sind unzureichend belegt. Da Nutzen und Schaden abgewogen sind, bewerteten die Experten des IGeL-Monitors die Wirkung der Lichttherapie als „unklar“.

Nach der Leitlinie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft kann „bei leichter bis mittelschwerer Akne papulopusstolosa eine Therapie mit Blaulicht in Kombination mit topischen und systemischen Therapien in Betracht gezogen werden“. Aber das ist keine Empfehlung. Laut Leitlinie darf man sich nicht zu viel erhoffen: "Eine direkte Wirkung auf Komedonen (Mitesser) ist nicht zu erwarten. Schwere Akneverläufe verbessern sich nicht."

Wer unter unreiner Haut leidet, sollte im ersten Schritt immer zum Hautarzt gehen, rät Verbraucherschützerin und Rechtsanwältin Yvonne Vollmer vom Amt für Gesundheit und Patientenschutz der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). "Wenn der Hautarzt eine Behandlung vorschlägt, fragen Sie, ob die Krankenkassen die Kosten übernehmen."

Die Krankenkassen würden nur die Kosten für Behandlungen übernehmen, deren Nutzen nachgewiesen wurde. Muss der Patient die Kosten selbst tragen, handelt es sich um eine IGeL-Leistung. „Diesen einzelnen Gesundheitsleistungen fehlen meist aussagekräftige Wirksamkeitsstudien. Daher gibt es keine Erfolgsgarantie“, so der Experte.

Für rein ästhetische oder kosmetische Behandlungen beim Hautarzt oder Kosmetiker müssen Verbraucher zahlen, denn die Krankenkassen zahlen nur die Behandlung von Krankheiten. „Wer sich für eine solche Selbstzahlerbehandlung entscheidet, sollte das Gespräch mit dem Hautarzt oder der Kosmetikerin suchen und Kosten, Wirksamkeit und mögliche Risiken besprechen und im Idealfall schriftlich festhalten, was bei möglichen Schäden, zum Beispiel Augenschäden, passiert.“ berät Vollmer.

„Bei einem Arzt kann der Patient davon ausgehen, dass er haftpflichtversichert ist und eine Versicherung Schäden durch Behandlungsfehler abdeckt, bei Kosmetikerinnen sollte man sich erkundigen, ob es eine solche Versicherung gibt“, so der Experte. „Bei Erkrankungen infolge von Operationen, Tätowierungen oder Piercings, die medizinisch nicht indiziert sind, muss die Krankenkasse einen angemessenen Beitrag zu den Behandlungskosten leisten – in allen anderen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für nachfolgende Behandlungen in vollem Umfang."

Vollmer rät zur Vorsicht bei Geräten für den Heimgebrauch: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie Ihre Haut oder Ihre Augen schädigen können, beispielsweise weil Sie das Produkt nicht richtig verwenden oder das Gerät fehlerhaft oder defekt ist sind auf sich allein gestellt. Sie müssen beweisen, dass der Hersteller schuld ist. Die wenigsten Verbraucher halten diesen Gerichtsprozess durch. "

Und was stimmt an den Behauptungen, dass das Blauwellenlicht von Smartphones, Tablets und Co. Schadet den Augen? Nachweislich hemmt der Blaulichtanteil in Geräten wie Smartphones, Computerbildschirmen und Fernsehern die Ausschüttung des Schlafhormons Melanin. Wer spät abends "blau" wird, schläft schlechter. Bei vielen Geräten kann die Blaulichtfiltereinstellung verwendet werden, um den Blauanteil zu reduzieren.

Blaues Licht von Smartphones, Laptops, Tablets und Computerbildschirmen stellt laut Bundesamt für Strahlenschutz keine Gefahr für die Augen dar: Bei Untersuchungen mit unterschiedlichen Displays keine Hinweise. "

Anders bei hochkonzentriertem Licht. Überschreitet die Strahlungsintensität bestimmte Werte, kann Licht insbesondere die Augen schädigen. Dies gilt insbesondere für den hochenergetischen, blauen Teil des sichtbaren Spektrums ("blue light hazard"). "Die vom Licht aufgenommene Energie wird in chemische Reaktionsenergie umgewandelt. Beispielsweise können reaktive Formen von Sauerstoff entstehen, die die Zellen der Netzhaut schädigen (...)," schreibt das Bundesamt für Strahlenschutz auf seiner Website. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind die üblichen Lampen und Lampensysteme als augensicher zu betrachten.

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